b4. 2009
Die Sprache der Menschen ist ihrem Leben gleich!
21. August – 18. September 2009, Kassel
b4. live
b4. 2009 verstand sich als interdisziplinäre Veranstaltung, deren Diskurs über den eines reinen
Kunst- oder Kulturrahmens hinausging. Unter Einbeziehung des thematischen Schwerpunkts
Sprache, wurden vielfältige Wege und Möglichkeiten gesucht, um bereits vor und während der Ver-
anstaltung im Jahr 2009 hinreichende gesellschaftsrelevante, pop-kulturelle und politische Kon-
texte zu thematisieren und zu erschließen. Das Programm b4. live, welches in unterschiedlichen
Kooperationen entand, beinhaltete damit eine Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen. Bedeu-
tender Schwerpunkt war dabei die b4. Lounge @ Larry Brend.
Der Prozess der jeweiligen Projekte wurden online dokumentiert und konnten zeitnah nachvollzogen
werden. Die Projekte wurden stets als sich stets als work in progress begriffen. Der Jingle YEAH, 09!
von Annika Fröhlich setzte als Hörmarke eine akustische Begleitung der Arbeit von und mit b4. live.
Vernissage und Eröffnung
Am 21. August 2009 um 20 Uhr in Anwesenheit des Schirmherren Jan Hoet und Eröffnungsfeier in
der b4. Lounge @ Larry Brend.
Konzert
Am 5. September 2009 um 20.30 Uhr mit Ray Stress und die Stressmaker in der b4. Lounge @ Larry
Brend und Museums Night After Lounge.
Die Lange Nacht der Sachgeschichten - Filme aus 33 Jahren Sendung mit der Maus
Am 11. September ab 19 Uhr in den Räumen der b4. Ausstellung. Mit freundlicher Unterstützung
der FLASH Film GmbH Armin Maiwald und dem WDR, Köln.
Das digitale Journal
online
Mit einer Liste ausgewählter Weblogs sollte dieser seinerzeit aktuellsten Form der
Information und Kommunikation des Internets Tribut gezollt. Die auf der Website verlinkten
Blogs waren sowohl personal wie non-personal Blogs:
BILDblog, documenta12blog, Hitler-blog (taz), Ich hasse die Lebenden!, LobbyControl, Rabenhorst,
Riesenmaschiene, TELEPOLIS, Unser täglich Spam
nach 2009:
Von den bis Ende von b4. 2009 aufgeführten Blogs sind heute nur noch BILDblog, LobbyControl und
TELEPOLIS weiterhin aktiv. Das Blog Riesenmaschiene ist mittlerweile inaktiv online.
EIN UTOPISCHER ROMAN - Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung
online
In Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Ortsgruppe/Wetzlar ging es
darum, den gesellschaftsrelevanten Auswirkungen der geplanten Vorratsdatenspeicherung
nachzugehen und zu untersuchen, welche unmittelbaren Hindernisse und Barrieren diese zum
Beispiel auf sprachlicher Ebene mit sich bringt.
Dieses Projekt verstand sich als work in progress. Es wurden jeweils Teilaspekte fokussiert.
Dabei ging es weniger um eine Antwort, vielmehr um eine vielschichtige Kontemplation des
Themas.
Nach Plänen von CDU, CSU und SPD und aufgrund der EU-Ritlinie von 2006, sollte ab 2008 so-
genannte Vorratsdatenspeicherungen eingeührt werden. In der Bundesrepublik Deutschland
wurde dafür Ende 2007 das von der großen Koalition eingebrachte Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung vom Bundestag angenommen und für Anfang 2008 in Kraft
gesetzt. Zugriff auf die Daten sollten Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und aus-
ländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprachen.
nach 2009:
Auf Massenklagen hin erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschrift-
en zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil von 2010 mit Verweis auf den Schutzbereich des Arti-
kel 10 des Grundgesetzes für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil verpflichtete deutsche
Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Mit Ur-
teil von 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdaten-
speicherung für ungültig, da sie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht
vereinbar sei.
Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland in 2015 verabschiedet
und ist in Kraft getreten. Die wieder eingeführten Speicherpflichten sind spätestens ab 2017 zu
erfüllen. Gegen dieses Gesetz wurden wiederum Verfassungsbeschwerden erhoben. Das Bundes-
verfassungsgericht hat den Erlass einstweiliger Anordnungen hierzu abgelehnt. 2016 bekräftigte
der Europäische Gerichtshof, dass das Verbot der allgemeinen und unterschiedslosen Vorrats-
datenspeicherung auch für nationale Regelungen gilt.Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Nordrhein-Westfalen stellte mit Beschluss 2017 fest, dass die gesetzlichen Regelungen zur Vor-
ratsdatenspeicherung in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen.Darauf wurde durch die Bundes-
netzagentur die Vorratsdatenspeicherung „faktisch ausgesetzt“, indem von Anordnungen und
Bußgeldverfahren wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht abgesehen wird.
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Fotos: Fabienne Durach.
Fotos: Simon Großpietsch.