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Fotos: Fabienne Durach.
Fotos: Simon Großpietsch.
b4. 2009
Die Sprache der Menschen ist ihrem Leben gleich!
21. August – 18. September 2009, Kassel
b4. live
b4. 2009 verstand sich als interdisziplinäre Veranstal-
tung, deren Diskurs über den eines reinen Kunst- oder
Kulturrahmens hinausging. Unter Einbeziehung des
thematischen Schwerpunkts Sprache, wurden vielfältige
Wege und Möglichkeiten gesucht, um bereits vor und
während der Veranstaltung im Jahr 2009 hinreichende
gesellschaftsrelevante, pop-kulturelle und politische
Kontexte zu thematisieren und zu erschließen. Das Pro-
gramm b4. live, welches in unterschiedlichen Koopera-
tion entand, beinhaltete damit eine Vielzahl von Projek-
ten und Veranstaltungen. Bedeutender Schwerpunkt war
dabei die b4. Lounge @ Larry Brend.
Der Prozess der jeweiligen Projekte wurden online doku-
mentiert und konnten zeitnah nachvollzogen werden. Die
Projekte wurden stets als sich stets als work in progress
begriffen. Der Jingle YEAH, 09! von Annika Fröhlich
setzte als Hörmarke eine akustische Begleitung der Ar-
beit von und mit b4. live.
Vernissage und Eröffnung
Am 21. August 2009 um 20 Uhr in Anwesenheit des
Schirmherren Jan Hoet und Eröffnungsfeier in
der b4. Lounge @ Larry Brend.
Konzert
Am 5. September 2009 um 20.30 Uhr mit Ray Stress und
die Stressmaker in der b4. Lounge @ Larry
Brend und Museums Night After Lounge
Die Lange Nacht der Sachgeschichten - Filme aus 33
Jahren Sendung mit der Maus
Am 11. September ab 19 Uhr in den Räumen der b4.
Ausstellung. Mit freundlicher Unterstützung
der FLASH Film GmbH Armin Maiwald und dem WDR,
Köln.
Das digitale Journal
online
Mit einer Liste ausgewählter Weblogs sollte dieser
seinerzeit aktuellsten Form der Information und Kommu-
nikation des Internets Tribut gezollt. Die auf der Website
verlinkten Blogs waren sowohl personal wie non-per-
sonal Blogs:
BILDblog, documenta12blog, Hitler-blog (taz),
Ich hasse die Lebenden!, LobbyControl, Rabenhorst,
Riesenmaschiene, TELEPOLIS, Unser täglich Spam
nach 2009:
Von den bis Ende von b4. 2009 aufgeführten Blogs sind
heute nur noch BILDblog, LobbyControl und TELEPOLIS
weiterhin aktiv. Die Blogs Ich hasse die Lebenden! und
Riesenmaschiene sind mittlerweile inaktiv online.
EIN UTOPISCHER ROMAN - Auswirkungen der
Vorratsdatenspeicherung
online
In Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdaten-
speicherung, Ortsgruppe/Wetzlar ging es darum, den
gesellschaftsrelevanten Auswirkungen der geplanten
Vorratsdatenspeicherung nachzugehen und zu unter-
suchen, welche unmittelbaren Hindernisse und Barrieren
diese zum Beispiel auf sprachlicher Ebene mit sich
bringt. Dieses Projekt verstand sich als work in progress.
Es wurden jeweils Teilaspekte fokussiert. Dabei ging es
weniger um eine Antwort, vielmehr um eine vielschich-
tige Kontemplation des Themas.
Nach Plänen von CDU, CSU und SPD und aufgrund der EU-
Ritlinie von 2006, sollte ab 2008 sogenannte Vorrats-
datenspeicherungen eingeührt werden. In der Bundes-
republik Deutschland wurde dafür Ende 2007 das von
der großen Koalition eingebrachte Gesetz zur Neuregel-
ung der Telekommunikationsüberwachung vom Bun-
destag angenommen und für Anfang 2008 in Kraft ge-
setzt. Zugriff auf die Daten sollten Polizei, Staatsanwalt-
schaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten er-
halten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung
versprachen.
nach 2009:
Auf Massenklagen hin erklärte das deutsche Bundesver-
fassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorrats-
datenspeicherung mit Urteil von 2010 mit Verweis auf
den Schutzbereich des Artikel 10 des Grundgesetzes für
verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil verpflichtete
deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen
Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Mit Urteil
von2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für un-
gültig, da sie mit der Charta der Grundrechte der Euro-
päischen Union nicht vereinbar sei.
Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in
Deutschland in 2015 verabschiedet und ist in Kraft ge-
treten. Die wieder eingeführten Speicherpflichten sind
spätestens ab 2017 zu erfüllen. Gegen dieses Gesetz wur-
den wiederum Verfassungsbeschwerden erhoben. Das
Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einstweiliger
Anordnungen hierzu abgelehnt. 2016 bekräftigte der
Europäische Gerichtshof, dass das Verbot der allgemei-
nen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung
auch für nationale Regelungen gilt. Das Oberverwal-
tungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen stellte mit
Beschluss 2017 fest, dass die gesetzlichen Regelungen
zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen EU-
Recht verstoßen.Darauf wurde durch die Bundesnetz-
agentur die Vorratsdatenspeicherung „faktisch aus-
gesetzt“, indem von Anordnungen und Bußgeldver-
fahren wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht abge-
sehen wird.